Hygienekonzept während des eingeschränkten Regelbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie
Der Kindergartenbetrieb findet wieder wie gewohnt Mo bis Do von 8:00 bis 15:00 Uhr und Fr 8:00 bis 13:00 Uhr statt. Dies wird aber kein „Regelbetrieb“ sein, denn die Betreuung der Kinder muss unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie anders erfolgen als bisher. Unsere pädagogischen Fachkräfte werden sich an das unten zum Download stehende Hygienekonzept halten und die Kinder an die Neuerungen heranführen.
Bitte unterstützt Eure Kinder, indem Ihr gewissenhaft mit der neuen Situation umgeht. Die neuen Regeln sind verbindlich für die Teilnahme. Es ist nicht auszuschließen, dass Kindergärten wieder geschlossen werden müssen, falls die Infektionszahlen erneut deutlich ansteigen.
Weitere Schutzmaßnahmen können individuell und nach Bedarf vereinbart und eingesetzt werden, sofern dies aus aktuellen Gründen erforderlich ist.
Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome
aufweisen (u. a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die
Einrichtung. Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu
nehmen.
Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler*innen zu Hause bleiben oder
sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie
uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen
Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung besteht, kann
Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
Diese Belehrung ist am 1. Tag der Betreuung unterschrieben mitzubringen.
Gesundheit der Kinder und Eltern/Personensorgeberechtigten
Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen
Es werden nur gesunde Kinder, die keine Krankheitssymptome aufweisen, in den Kindertagesstätten
betreut. Bei Krankheiten des Kindes mit Corona ähnlichen Symptomen muss die Unbedenklichkeit mit einem
ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Bestehen Zweifel, kann die Einrichtung eine Betreuung
ablehnen. Daher haben wir die Erzieher angewiesen, Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen
nicht in Empfang zu nehmen. Beachtet das bitte, wenn ihr morgens Eure Kinder in den Kindergarten
bringt. Für die Kinder ist es nicht angenehm, wenn sie zum Kindergarten gefahren werden und dann
doch nicht am Kindergartenalltag teilnehmen dürfen. Bei Krankheitsanzeichen ist es im Sinne Eurer
Kinder, wenn ihr sie zur Beobachtung erstmal zuhause betreut.
Eltern/Personensorgeberechtigte sowie andere Personen, die das Kind zur Kindertagesbetreuung
bringen, müssen ebenfalls gesund sein.
Zeigen Kinder während der Betreuung Corona ähnliche Symptome, werden sie umgehend von der
Gruppe getrennt, von den Eltern abgeholt und sind einem Arzt vorzustellen.
Eine Wiederaufnahme erfolgt nur nach Vorlage eines ärztlichen Unbedenklichkeitsattestes.
Dokumentation zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, wird die Betreuungszusammensetzung
täglich dokumentiert.
Die täglichen Betreuungszeiten sind den Erziehern über das Waldhandy (0163 / 66 95 971) im
Vorfeld mitzuteilen und die angegebenen Zeiten unbedingt einzuhalten.
Die Eltern/Personensorgeberechtigten dokumentieren und bestätigen jeden Tag bei Abgabe des
Kindes schriftlich, dass bei dem Kind keine Krankheitssymptome von COVID-19 vorliegen. Das
schließt sämtliche Mitglieder bzw. Kontaktpersonen des Hausstandes mit ein. Zur Dokumentation ist
das Formular „Gesundheitsbestätigung“ zu verwenden und verbleibt zum Nachweis in
der Einrichtung. Hierzu bitte jeden Tag einen eigenen Kugelschreiber mitbringen!
Beim Bringen und Abholen der Kinder sollte es so wenige Kontakte wie möglich zwischen den
Erziehern und Eltern sowie Eltern untereinander geben. Die Übergabe der Kinder erfolgt an der
Schranke zu den Segelfliegern. Eltern müssen in der Bring- und Abholsituation einen Mundschutz
tragen und das Bringen/Abholen des Kindes sollte nur durch eine berechtigte Person erfolgen. Eltern
dürfen die Hütte unter keinen Umständen betreten.